Dienstag, 30. September 2014

Unerwartete Geldsendung erhalten

Da staunte ich nicht schlecht - heute in der Post ein Brief mit überraschendem Inhalt: 

Ich denke, das wird eine Anmeldung für die Vernissage mit Alex Doll am 18. Oktober sein. Im Briefumschlag dann noch ein weiterer kleiner Umschlag mit 3 x 200,-- = Total CHF 600 ,-- . 

Dazu keine Nachricht und kein Absender. Unglaublich - so viel Geld einfach so in einem Brief versandt. Abgestempelt ist der Brief in Zürich. Von wem das ist? Keine Ahnung!

Da im Museum sehr viele offenen Rechnungen zu bezahlen und nächste Woche noch die Stellwände für unsere Sonderausstellungen gekauft werden müssen, hat uns dieser Betrag gerade zum richtigen Zeitpunkt erreicht.

In einer Zeit, da ich täglich um das Überleben des Museums kämpfen muss, ist das natürlich auch eine riesige Motivation, die Arbeit für das Suworow Museum nicht aufzugeben.

Ich bedanke mich beim unbekannten Gönner ganz herzlich für diesen grosszügigen Betrag. Die Freunde bei uns im Museum ist riesig!!!!!!!!!!!!





Samstag, 27. September 2014

Stellungsnahme zur Zusammenarbeit von Regierungsrat Mühlemann

Heute habe ich die von Herrn Regierungsrat Benjamin Mühlemann Post erhalten: 

So seine Stellungsnahme zu meiner vorgeschlagenen Vereinbarung zur Zusammenarbeit und das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD.)


Bis Ende Oktober werden Sie mittels Rundbrief umfassende Informationen erhalten.
Vorweg kann ich Ihnen aber schon folgendes mitteilen:

Stellungsnahme Kanton:
 
 - Der Kanton will das Inventar damit es die Herkunft der Funde kennt. Für diese Arbeit soll ich entschädigt werden.

- Die EKD stuft ALLE Funde von erheblich wissenschaftlichem Wert ein. JEDER einzelne Fund gehört dem Kanton.

- Das Suworow Museum soll für den Fundwert entschädigt werden.(Niedrige Frankenbeträge).

- "Grosszügigerweise" will man mir dann die Funde als Dauerleihgabe überlassen.

- Die Legalitätsfrage wurde von der EKD nicht geklärt.


Stellungsnahme Suworow Museum:

- Ist es das Ziel die Funde zu enteignen, wird kein Fundinventar erstellt.

- Der erhebliche, wie auch der einfache wissenschaftliche Wert wird bestritten. Zum Fundzeitpunkt waren diese auch nicht meldepflichtig.

- Die Funde wurden von Walter Gähler / Suworow Museum rechtmässig ersessen.

- Im Falle einer Enteignung ist das Suworow Museum für die aufgewendeten Forschungs- Ausstellungs- und Betreuungskosten zu entschädigen.

- Die Suche nach Objekten der Franzosenzeit von Walter Gähler war legal. Man muss nur das Gesetz richtig lesen.

Zu jedem Streitpunkt werde ich bis Ende Oktober umfassende Informationen ins Internet stellen.